Nußloch Ferienbetreuung – Zu wenig Anmeldungen

(Nußloch) ACHTUNG – wir möchten alle Eltern darauf hinweisen, dass erst die Hälfte (6 Kinder) der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl für die Ferienbetreuung an Ostern angemeldet wurden. Sollten bis spätestens 23.03.2012 keine weiteren Anmeldungen eingehen, kann die Osterferienbetreuung nicht stattfinden!!

Sehr geehrte Eltern,

die Gemeinde Nußloch wird auch in diesem Jahr die Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter anbieten. Bisher wurden die Kinder 1 Woche in den Pfingstferien sowie 3 Wochen in den Sommerferien betreut. Künftig soll die Ferienbetreuung weiter ausgebaut werden. Zunächst wird 1 Woche in den Osterferien – Karwoche (02. bis 05.04.2012) ins Auge gefasst. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ferienbetreuung eine freiwillige Aufgabe der Kommunen ist.

Auch in diesem Jahr werden die Kinder in allen ferienbetreuten Wochen durch unseren Caterer „Kids` Meal“ mit Mittagessen versorgt. Demnach ist nicht nur eine verbindliche Anmeldung zur Betreuung ihres Kindes auszufüllen, sondern auch eine Anmeldung zur Teilnahme am Mittagstisch. Die Ferienbetreuung ist als Ganztagesbetreuung einzustufen, jedes Kind muss daher eine vollwertige Mahlzeit erhalten. Die Betreuung in der Ferienzeit ist folglich nur in Verbindung mit der Teilnahme am Mittagstisch möglich.

Die Anmeldeformulare zur Ferienbetreuung erhalten Sie im Internet unter unserer Homepage (www.nussloch.de) , als Extraseite zum Herauslösen aus der Rathaus-Rundschau, im Rathaus oder bei den Betreuungskräften der jeweiligen Schule. Das Anmeldeformular bietet die Möglichkeit ihr Kind schon jetzt für alle Ferienbetreuungsangebote verbindlich anzumelden. Für den Fall, dass das Kind doch nicht an der Ferienbetreuung teilnimmt, gilt eine Abmeldefrist (→siehe Anmeldeformular) die zwingend einzuhalten ist, ansonsten entsteht eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 40,- €. Voraussetzung, dass die Ferienbetreuung tatsächlich stattfinden kann, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Kindern. Sollten entgegen unserer Erfahrung keine 12 Kinder für die Ferienbetreuung angemeldet werden, so geben wir dies umgehend und rechtzeitig bekannt (persönliches Anschreiben an die Eltern). Wird bei Unterschreitung der Mindest-teilnehmerzahl die hierdurch entstehenden Mehrkosten je Kind von den Eltern übernommen, so kann auch in diesem Fall die Ferienwoche angeboten werden. Hierzu ist die Zustimmung der Eltern aller angemeldeten Kinder erforderlich.

Es grüßt Sie freundlich
Gemeindeverwaltung Nußloch
Elterninformation zur Ferienbetreuung im Jahr 2012
nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=15160

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