Projekt P677: Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt

Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt“ des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW

(Aus dem Rathaus 23.8.26) Die TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als Übertragungsnetzbetreiber das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg. Gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist sie dazu verpflichtet, das Stromnetz instand zu halten, zu optimieren und bedarfsgerecht auszubauen.

Hierzu dient auch das Projekt „P677: Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt“. Im Rahmen des Projekts wird die bestehende Freileitung um einen weiteren 380-kV-Stromkreis zubeseilt. Darüber hinaus sind Netzverstärkungsmaßnahmen in den betroffenen Schaltanlagen erforderlich.

TransnetBW befindet sich aktuell in der Vorbereitung zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen. In diesem Zusammenhang sind Kartierungsarbeiten geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.

Zeitraum der Kartierungsarbeiten

Ab voraussichtlich KW 36/2026 wird das von TransnetBW beauftragte Unternehmen Baader Konzept GmbH weitere Kartierungsarbeiten zur Bestandsaufnahme ökologischer, biologischer, geographischer oder geologischer Sachverhalte durchführen.

Die Kartierungsarbeiten werden voraussichtlich bis KW 13/2027 abgeschlossen sein. Die betroffenen Flurstücke sind nachfolgend aufgelistet.

Art und Umfang der Kartierungen

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art beziehungsweise Artengruppe, die kartiert wird.

Je nach Artengruppe erfolgen die Kartierungen in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen. Für Amphibien wird das Ausbringen von künstlichen Verstecken im Februar 2027 erforderlich. Die betroffenen Flurstücke werden im Vorfeld gesondert per amtlicher Mitteilung informiert.

Die im letzten Kartierzeitraum bereits ausgebrachten Kartierhilfen werden teilweise weiterhin verbleiben.

Betreten und Befahren von Grundstücken und Wegen

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren.

In der Regel werden die Kartierungen zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden pro Tag.

Rechtliche Grundlage und mögliche Flurschäden

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei den unten genannten Kontakten angezeigt werden. Diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

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