Führerschein-Pflichtumtausch: Fristen beachten

(rnk 23.4.26) Das Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist darauf hin, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens zum 19. Januar 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Der Umtausch erfolgt nach einem gestaffelten Zeitplan und betrifft ausschließlich das Dokument. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt unverändert gültig. Hintergrund der Maßnahme […]
























